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Allgemeine Geschäftsbedingungen Lentiprint

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Spectrum/Lentiprint GbR, Wolfener Str. 32-34, 12681 Berlin, vertreten durch Olaf Schulze und Martina Monka, geschäftsansässig in Berlin (im Folgenden: (Lentiprint) und dem Kunden (im Folgenden: Kunde) wie auch deren Rechtsnachfolger.

(2) Lentiprint erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertrag / Vertragsleistungen

(1) Die Präsentation der Leistungen insbesondere in Prospekten, Anzeigen und im Internet stellt noch kein bindendes Angebot von Lentiprint dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Lentiprint oder mit Beginn der Vertragsausführung durch Lentiprint zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Lentiprint sie schriftlich bestätigt.

(3) Lentiprint behält sich das Recht vor, Kundenanträge im Einzelfall abzulehnen. Kundenanträge können insbesondere abgelehnt werden, sofern die Bestellung von den von Lentiprint vorgegebenen Anforderungen abweicht oder der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist.

§ 3 Urheberrechte

(1) Lentiprint ist nicht Urheberin der auf ihrer Internetpräsenz angebotenen Produkte. Urheber ist vielmehr jeweils ein Partner von Lentiprint, oder der seine eigenen Bilder übersendende Kunde.

(2) Lentiprint hat von dem jeweiligen Partner ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den Bildern erhalten und ist befugt, die jeweiligen Bilder für die dem Kunden angebotenen Produkten zu verwenden und diese Produkte an den Kunden zu verkaufen, dem Kunden ein Nutzungsrecht hieran einzuräumen und die Produkte zu übereignen, so dass die gelieferten Produkte frei von Rechten Dritter sind.

(3) Der jeweilige Partner hat Lentiprint ferner zugesichert, dass der unter Absatz 2 beschriebenen Verwendung der Bilder keine Urheberechte, sonstige Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen.

(4) Die verkauften Produkte als solche dürfen von dem Kunden nur zum persönlichen Gebrauch unbefristet und weltweit verwendet werden. Untersagt ist insoweit insbesondere die Veränderung und Bearbeitung der Produkte.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Die Verarbeitung von angelieferten Daten und Bildprodukten des Kunden erfolgt in Rahmen eines technisch automatisierten Verfahrens ohne Korrektur durch Lentiprint. Erfolgt eine Überprüfung der Daten durch Lentiprint, ist dieses ein zusätzlicher Service zur Qualitätskontrolle. Der Kunde bestätigt durch das Hochladen von Dateien, dass er das Recht dazu hat, die Inhalte und Materialien dieser Datei zu verbreiten und zu vervielfältigen.

(2) Der Kunde garantiert, dass die Inhalte und Materialien einer übersendeten Datei nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

(3) Der Kunde garantiert insbesondere,

  • a) dass keine illegalen gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden, rassistischen Vorlagen, Materialien und Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten; pornographische Vorlagen, Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder sexueller Handlungen mit Tieren und auch keine diskriminierenden Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter an Spectrum übersendet werden;
  • b) dass keine Gesetze zum Schutze der Jugend oder Strafgesetze verletzt werden. Dies gilt insbesondere für die gesetzlichen Regelungen der §§ 184 ff StGB (Verbreitung von Pornografie), 185 ff StGB (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung) sowie für die Bestimmungen des Jugendmedienschutz- Staatsvertrages;
  • c) dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an Lentiprint übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

§ 5 Lieferung, Lieferzeiten

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager von Lentiprint, soweit keine schriftlich bestätigte Abweichung vereinbart worden ist.

(2) Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen, es sei denn, eine Teillieferung ist ausnahmsweise für den Kunden unzumutbar. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

(3) Lentiprint bemüht sich stets, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät Lentiprint in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen von dem Vertrag zurücktreten.

(4) Die Dauer der Lentiprint zu setzenden Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt. Die Frist beginnt mit Eingang der Nachfristsetzung des Kunden bei Lentiprint. Vorgenanntes gilt nicht, sofern die Nachfristsetzung für den Kunden unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein sog. Fixgeschäft vorliegt oder das Interesse des Kunden an einer Nachfristsetzung aus zwingenden, gesetzlich zulässigen Gründen wegfällt.

(5) Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich von Lentiprint (insbesondere aufgrund höherer Gewalt) liegen und nicht schuldhaft von ihr verursacht wurden, ist Lentiprint berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Während der Zeit des Hindernisses kommt Lentiprint nicht in Verzug. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird im Falle eines Rücktritts erstattet.

(6) Bestellungen sowie jegliche Dienstleistungen werden von Lentiprint nur erfüllt, wenn keine Zahlungsrückstände aus anderen Verträgen vorhanden sind. Zahlungen werden zuerst auf noch offene Forderungen, Zinsen und Kosten verrechnet, in der zeitlichen Reihenfolge der jeweiligen Fälligkeit.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort fällig, soweit nicht anders vereinbart.

(2) Alle Preise sind als Endkundenpreise ohne der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.

(3) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere Zahlungen rückabgewickelt oder seine Zahlungen einstellt oder wenn Lentiprint andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist Lentiprint berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.

(4) Für Rücklastschriften aus Bankeinzug oder Kreditkartenrückabwicklungen behält sich Lentiprint vor, eine im Einzelfall zu bestimmende angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben, außer der Kunde hat die Rücklastschrift oder die Kreditkartenrückabwicklung nicht zu vertreten.

(5) Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Zustellungen erfolgen auf Kosten des Kunden, es sei denn sie sind ausdrücklich im Preis enthalten. Alle Preise und Nebenkosten werden nach den bei Lentiprint zum Zeitpunkt der Bereitstellung und Aufgabe zum Versand angewendeten Preislisten berechnet.

(6) Entstehen Lentiprint aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzlich Versandkosten, so sind diese Kosten von dem Kunden zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen behält sich Lentiprint das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

(2) Gerät der Kunde mit seiner Kaufpreiszahlung in Verzug, hat Lentiprint das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nach Mahnung und nach Ablauf einer damit verbundenen angemessenen Nachfrist in Besitz zu nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Wegnahme oder Pfändung der Ware durch Lentiprint gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage, soweit dem nicht zwingendes geltendes Recht insbesondere die den Verbraucherkredit regelnde Vorschriften entgegenstehen.

§ 8 Gewährleistung / Gefahrübergang

(1) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Lentiprint übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Bestellung und der Auftragsbestätigung(Rechnung) enthaltenen Angaben ausschlaggebend.

(2) Eine Gewährleistung für das Ausbleichen oder die Wasserfestigkeit von Druckerzeugnissen besteht grundsätzlich nicht, es sein denn, es wird insoweit ausdrücklich eine schriftliche Garantie abgegeben (z.B. UV-beständiges Druckverfahren).

(3) Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Zertifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Geringfügige technische Abweichungen (insbesondere Bildbeschnitt und Farblichkeit des Ausdrucks) der gelieferten Ware von den beworbenen Ware sind zulässig und stellen keinen Fehler dar, soweit sie sich im handelsüblichen Rahmen bewegen und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Bilder, die beschnitten werden, können, wie im handelsüblichen Rahmen üblich, geringfügig, aber nicht wesentlich von den vorgegebenen Größen abweichen, technisch bedingt werden Bildteile bei 3D- und Morphing-Reproduktionen stärker beschnitten als gewöhnliche 2D Reproduktionen. Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck können auftreten, besonders wenn der Monitor des Kunden anderweitig und nicht farbecht kalibriert ist. Schwarz / Weiss Ausdrucke können durch den Farbdruck einen geringen, handelsüblichen Farbstich enthalten. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke diesbezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rahmens.

(4) Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt 24 Monate. Ist der Kunde ein Unternehmen (§ 14 BGB), so beträgt die Frist 12 Monate. (5) Für Kaufleute gelten die Rechtsvorschriften, Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach dem HGB.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Lentiprint haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

(2) Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

(3) Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Lentiprint auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(4) Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 bis 3 gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Spectrum.

(5) Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 10 Datenschutz

Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen von Lentiprint.

§ 11 Widerrufsbelehrung

(1) Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), hat er die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen die Bestellung zu widerrufen. Dieser Widerruf hat schriftlich, in Textform oder durch Rücksendung der Ware an Lentiprint zu erfolgen.

(2) Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die Lentiprint auf Grund Ihrer Spezifikationen angefertigt hat oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

(3) Mit der wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts ist der Kunde zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Diese Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten von Lentiprint, soweit nicht die Bestellung einen Betrag von 40,- EUR unterschreitet. In diesem Fall hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen. Die Sendungen sind zurückzusenden an die unter § 1 genannte Adresse.

(4) Sobald Lentiprint die Ware zurückerhalten hat, wird umgehend die Gutschrift per Überweisung veranlasst.

(5) Im Falle des Widerrufs des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Kunde hat die Möglichkeit, dies zu vermeiden, wenn er die Sache lediglich auf deren Verwendbarkeit und Tauglichkeit überprüft. Soweit vorstehend nichts anderes geregelt wird, haftet der Kunde darüber hinaus für jede Verschlechterung oder den Untergang der Sache.

§ 12 Vernichtung des übersandten Materials

(1) Sämtliche Vorlagen und Unterlagen, insbesondere sämtliche digitale Speichermedien, die der Kunde an Lentiprint zur Erfüllung des Vertrages übersendet hat, werden von Spectrum nicht zurückgegeben, sondern nach Erfüllung des Vertrages vernichtet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden übersendet Spectrum selbstverständlich die eingereichten Unterlagen an den Kunden zurück. Die hierfür anfallenden Kosten der Versendung sind vom Kunden zu tragen.

(2) Lentiprint behält sich vor, eine Sicherungskopie insbesondere von den digital übermittelten Vorlagen, Materialien und Inhalten des Kunden zu fertigen, um im Falle eines Nachbesserungsbegehrens des Kunden eine unverzügliche Nachbesserung gewährleisten zu können. Die auf der Sicherungskopie gespeicherten Daten werden von Lentiprint ausschließlich zum Zwecke der Nachbesserung verwendet. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist vernichtet Lentiprint die Sicherungskopie unverzüglich.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Sitz von Lentiprint.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

Stand der AGB: Januar 2010